Die lnter Capital Bank ist als Betrüger entlarvt. Geprellte Anleger sollten schnell handeln.
Absolutes Bankgeheimnis, herausragende Konditionen und Steuerfreiheit – mit diesen Schlagwörtern warb die Inter Capital Bank bis Anfang vergangenen Jahres. Und hatte Erfolg. Millionenbeträge überwiesen gutgläubige deutsche Anleger an die britische Privatbank mit schweizerischem Management im karibischen Steuerparadies Anguilla. Doch die Inter Capital Bank existierte nur auf dem Papier. Und das Geld der Anleger wanderte direkt in die Taschen der Initiatoren. Die Kripo Essen und die Staatsanwaltschaft Bochum ermitteln seit zwei Jahren gegen die Bank-Macher, die schon 1990 in der Schweiz wegen des gleichen Delikts verurteilt worden waren.

Geprellte können mit Hilfe der Justiz oder mit außergerichtlichen Vergleichen ihre Schadenersatzforderungen durchsetzen. Und zwar gegen die Initiatoren als auch gegen die Vermittler. Denn der Bundesgerichtshof verschärfte vor gut einem Jahr die Haftungsmaßstäbe für Anlagevermittler, die ihren Beratungspflichten gegenüber den Kunden nicht nachkommen. Und auch im Inter-Capital-Fall halten einige Vermittler ihre Kunden, denen sie die faule Anlage verkauft haben, nach wie vor hin. Sie behaupten, die Inter Capital Bank sei in Ordnung und die Verantwortlichen würden alles zurückzahlen, sobald sie aus der Haft entlassen würden. „Dabei wären diese Vermittler schon vor dem Abschluss verpflichtet gewesen, die Anleger richtig und vollständig über alle wichtigen Umstände zu informieren“, erklärt Rechtsanwalt Alexander Engelhard von der Münchner Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die rund 300 Geschädigte vertritt. Außerdem hätten die Vermittler ihre Kunden schon zum Zeitpunkt der Anlage auf die seit 1988 in der Fachpresse kursierenden Warnungen vor der Inter Capital Bank aufmerksam machen müssen. Das haben viele von ihnen unterlassen. Inzwischen wurden von den Behörden in Deutschland und Luxemburg Vermögenswerte der Beschuldigten in Millionenhöhe sichergestellt. Doch die Anleger müssen ihre Ansprüche zuerst gerichtlich durchsetzen. Doch um jedem Betrogenen sein Geld wieder zu beschaffen, reicht es nicht. Die Staatsanwaltschaft Bochum schätzt den Schaden auf mehr als 100 Millionen Mark. „Die Grenze ist aber nach oben offen“, so Staatsanwalt Ekkehart Carl. Denn der Verlust von Schwarzgeld werde in der Regel kaum reklamiert. „Mögliche Ansprüche sollten schnellstens geltend gemacht werden, will man noch ein Stückchen vom Kuchen bekommen“, rät Engelhardt. Dann bleibt den Geschädigten noch eine reelle Chance, ihr Geld wiederzusehen. Vielleicht auch vom haftenden Vermittler. Jedenfalls gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.