Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München hat für mehrere Mandanten im Skandal um die American Investment & Finance Corp./SWD Sächsischer Wirtschaftsdienst Dr. Hering (wir berichteten ausführlich in Ausgabe 39/03) Arrestgesuche eingereicht, die zum Teil schon von den zuständigen Landesgerichten erlassen worden sind.

So hat das Landgericht Potsdam jetzt auch einen Arrestbefehl und Pfändungsbeschluss zugunsten eines geschädigten Anlegers gegen die American Investment & Finance Corporation, Ferdinand A. Hoischen, Gerhard Hering, die beide in Untersuchungshaft sitzen, und Jonny Franke erlassen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Anlegergeld über ein internationales Firmengeflecht verschoben worden ist, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Aufgrund der weiterhin bestehenden ausländischen Kontakte sei damit zu rechnen, dass auch künftig noch Vermögenswerte ins Ausland verschoben würden. Um zu verhindern, dass die geschädigten Anleger leer ausgehen, ordnete das Gericht an, das noch vorhandene Vermögen einzufrieren.

Zum Hintergrund: In der Zeit von 1998 bis 2003 hat der SWD Wertanlagen mit einer Rendite von acht bis 20 Prozent angeboten. Rund 82 Millionen Euro wurden eingesammelt, aber nur zehn Millionen Euro angelegt. 18 Millionen Euro sind laut Staatsanwaltschaft Dresden zurück geflossen und neun Millionen Euro habe man sicher gestellt. Betroffen sind etwa 6.000 bis 8.000 Anleger, von denen viele nicht einmal wüssten, so Rechtsanwalt Oliver Busch, dass sie Opfer eines Anlagebetruges geworden sind. „Viele Anleger kümmern sich Jahre lang nicht um ihre Geldanlagen.“ Andere Anleger seien irrtümlicherweise der Ansicht, dass die Schadenswiedergutmachung im strafrechtlichen Ermittlungsbzw. Strafverfahren geklärt werde. Das ist aber nach deutschem Recht nicht so, macht Busch nochmals aufmerksam. „Hierzulande muss jeder Geschädigte selbst versuchen, auf zivilrechtlichem Wege seine Ansprüche durchzusetzen.“