Beraterin ging nicht auf Risiken ein

Das Landgericht München I hat eine Beraterin am 29. Januar 2008 dazu verurteilt, den Schaden eines Anlegers zu ersetzen, den er durch Investments in die Göttinger Gruppe erlitten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sie muss dem Geschädigten, der von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, vertreten wurde, die geleisteten Einzahlungen abzüglich erhaltener Auszahlungen und Steuervorteile ersetzen.

Der Anleger hatte mehrere Beteiligungen an der Göttinger Gruppe gezeichnet. Er wollte vor allem für sein Alter vorsorgen. Das Gericht warf der Beraterin vor, dass atypisch stille Beteiligungen, wie sie die Göttinger Gruppe anbot, hochriskante Unternehmensbeteiligungen seien, die sich nicht zur Altersvorsorge eigneten. Auf die Risikolage habe sie nicht hingewiesen, sondern bei ihm die Vorstellung geweckt, dass die Göttinger Gruppe nur in Immobilien investiere und dadurch die Substanz gesichert sei.

Insolvenzmasse ist bescheiden

Die Göttinger Gruppe ist insolvent. Der Insolvenzverwalter hat bereits angekündigt, dass nur wenig Masse zum Verteilen vorhanden sei. Anleger könnten höchstens mit der Zahlung eines sehr kleinen Teils ihrer Forderungen rechnen. Für den Rechtsanwalt Oliver Busch eröffnet das Urteil damit vielen Anlegern die Chance, Geld von ihren Beratern zurückzuholen. Allerdings dürften etliche von ihnen schnell an ihre finanziellen Grenzen geraten, wenn Anleger gegen sie vorgehen. Auch in diesem Fall ist somit nicht sicher, dass die Geschädigten nicht auf einem Großteil ihrer Verluste sitzen bleiben.

Busch weist darauf hin, dass auch gegenüber dem Insolvenzverwalter eine Schadensersatzforderung angemeldet werden müsse. Der reine Abschluss des Beteiligungsvertrages begründet keine Insolvenzforderung.