Über Strafverfahren aufklären – von Brigitte Watermann

Ein Anlageberater ist verpflichtet, einen Kunden über ein ihm bekanntes Ermittlungsverfahren zu informieren, das sich gegen Fondsverantwortliche richtet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: III ZR 81/11, Urteil vom 10.11.2011). …

Deutschlands oberstes Zivilgericht bestätigte damit ein Urteil des OLG München, das eine Anlageberatungsfirma aus Gräfelfing zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger verurteilt hatte. Der Kunde hatte auf den Rat der Beraterin gehört und eine Beteiligung an der zur ICON-Gruppe, aus Oberhaching gehörenden Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG abgeschlossen. …

Nach Ansicht der Münchner Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die den Kläger vertreten hat, stärkt das Urteil des BGH die Verbraucherrechte: Denn nur mit genauer Aufklärung ist es einem Anleger möglich zu entscheiden, ob er trotz eines Ermittlungsverfahrens eine Kapitalanlage eingehen will oder nicht.