Finanzmarktkrise / Beim Absturz empfohlener Papiere wollen sich die meisten Banken aus der Verantwortung stehlen. So einfach sollten Sie es ihnen jedoch nicht machen.

Über 70 und risikoscheu, auch solchen Anlegern verkauften Berater Zertifikate der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers. Nach deren Zusammenbruch droht ihnen nun ein Totalverlust. Für Geschädigte, denen der Kauf der Zertifikate von ihrer Bank empfohlen wurde, stellt sich daher die Frage, ob sie ihr investiertes Kapital nicht von der Bank zurückverlangen können. „Dafür gibt es auch tatsächlich mehrere Ansatzpunkte“, weißt Rechtsanwalt Oliver Busch von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner (www.kanzlei-ebp.de) in München. „ Hier wurde insbesondere nicht über das besondere Emittentenrisiko aufgeklärt, dass die Papiere nicht direkt bei Lehman, sondern bei schwachbrüstigen Konzern-Firmen, etwa in den Niederlanden, gekauft wurden….

Fehlerhafte Beratung. „Wenn der Berater einer Bank den Erwerb eines Zertifikats empfohlen hat und dies den Anlagezielen oder der Risikoneigung des Anlegers widerspricht, kann die Bank haften“, so Oliver Busch. Nach seiner Kenntnis wurde auch Anlegern, die keinerlei Erfahrungen mit derartigen Produkten hatten, der Kauf von Zertifikaten empfohlen. Gerade solche Kunden müssen aber intensiv darüber informiert werden, wie ein Zertifikat funktioniert. „Viele Anleger kannten nicht die Risiken und glaubten teilweise an einen Kapitalschutz von 100 Prozent, der tatsächlich nicht existierte.“

Fehlende Aufklärung. Teilweise wurde Anlegern von Banken der Kauf von Zertifikaten von Lehman Brothers sogar noch empfohlen, als es Anfang 2008 schon von Rating-Agenturen oder Analysten Hinweisen auf die verschlechterte Bonität von Lehman Brothers gab. Sofern dies dem Kunden nicht offen gelegt wurde, kommt eine Haftung der Bank auf Schadensersatz in Betracht.

Verdeckte Provisionen. Banken, die einem Kunden den Kauf oder die Zeichnung von Zertifikaten empfehlen, bekommen dafür häufig von dem Emittenten Provisionsrückvergütungen, auch Kickbacks genannt (hm 9/2008). Werden derartige Rückvergütungen dem Kunden nicht offengelegt, kann dem Anleger Schadensersatz zustehen. „Anlegern, denen der Kauf von Lehman-Zertifikaten von ihrem Bankberater empfohlen wurde, sollten sich daher beraten lassen, ob die Bank auf Regress in Anspruch genommen werden kann“, empfiehlt hm-Experte Oliver Busch….