Das Landgericht München I hat die Treuhänderin des geschlossenen Fonds Alpina Vermögensaufbauplan 5 zu Schadensersatz verurteilt, weil sie eine Anlegerin nicht darüber aufgeklärt hat, dass gegen den Geschäftsführer der Fondsgesellschaft strafrechtliche Ermittlungen anhängig waren (Urteil vom 28. März 2012, nicht rechtskräftig).

Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner aus München, die die Klägerin vertrat, sieht darin „die konsequente Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs“ (BGH). Dieser hatte am 10. November 2011 entschieden, dass eine Anlageberatungsgesellschaft verpflichtet ist, einen Anleger über strafrechtliche Ermittlungen, die sich gegen die Fondsgeschäftsführung und auch die Geschäftsführung der Treuhandgesellschaft richtet, aufzuklären. Dabei ging es um den geschlossenen Fonds Alpina Vermögensaufbauplan 4.

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