Anlegerschutz Abgestürzte Kurse, versteckte Provisionen – bei einem Totalschaden will die Bank nicht einstehen. Doch mit dem neuesten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs muss sie es immer öfter.

90000 Euro Schadensersatz winken einem Anleger der Hypo Vereinsbank in München. Der Verlust war durch einen massiven Kurseinbruch seiner Anteile für 140000 Euro an einem Aktienfonds entstanden, die er im Jahr 2000 bei der Bank gekauft hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seinen Anspruch in einem Grundsatzurteil deshalb bejaht, weil der Bankberater die versteckten Provisionen („Kickbacks“) des Emittenten der Papiere verschwiegen hatte (XI ZR 586/07). Damit setzt das höchste deutsche Zivilgericht seine anlegerfreundliche Rechtsprechung fort. Auch andere Anleger mit Verlusten können jetzt hoffen. ………….

Die „heimlich hinter dem Rücken des Auftraggebers geflossenen Zahlungen“, wie die Richter in Karlsruhe Kickbacks beschreiben, müssen dem Kunden nach einer Richtlinie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) offengelegt werden. Hintergrund: Der Anleger soll abwägen können, ob der Bankberater die Papiere vielleicht gerade wegen der Provision besonders empfiehlt, die der Bank zufließt. ……

Das BGH-Urteil eröffnet auch geprellten Anlegern von Zertifikaten der insolventen US Bank Lehman Brothers Chancen. „Sie haben meist gute Chancen“, weiß Rechtsanwalt Oliver Busch von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner in München, dessen Kanzlei mehrere Anleger mit Lehman-Papieren vertritt. ………..

„Wenn der Berater einer Bank den Erwerb eines Zertifikats empfohlen hat und dies den Anlagezielen oder der Risikoeignung des Anlegers widerspricht, kann die Bank haften“, so Rechtsanwalt Oliver Busch. ………