Christian Weber – Bescheid BaFin rechtskräftig

Soweit gegen Herrn Christian Weber, Karlsruhe, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäftes untersagt worden ist, ist der Bescheid der BaFin nun bestandskräftig.

Wie wir berichtet hatten, wurde Anleger der Abschluss von Verträgen unter dem Namen „Field Invest“ über eine stille Gesellschaft angeboten. Dabei war eine Beteiligung der stillen Gesellschaft am Gewinn, nicht aber am Verlust der „Field Invest“ vorgesehen.

Damit hat Herr Christian Weber nach Ansicht der BaFin ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Christian Weber – unerlaubtes Einlagengeschäft

Herrn Christian Weber, Karlsruhe, wurde nach einer eigenen Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet....