Herrn Christian Weber, Karlsruhe, wurde nach einer eigenen Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
Anlegern wurde von Herrn Weber der Abschluss von Kapitalanlagen mit dem Titel „Field Invest“ als eine stille Beteiligung angeboten.
Dabei sollten die stillen Gesellschafter am Gewinn, aber nicht am Verlust der „Field Invest“ beteiligt sein.
Aufgrund dieser Gestaltung und der Annahme von Geldern von Anlegern hat Herr Weber nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die BaFin hat die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte durch Rückzahlung der angenommenen Gelder angeordnet.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Anleger, die ihr Kapital nicht zurückerhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, die von ihnen eingezahlten Gelder zurückzuerhalten.
Stand: 22.05.2014
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.