Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde der ZVV Immobilien Ltd., Zweigniederlassung München, mit Bescheid vom 03.03.2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die Firma ZVV Immobilien Ltd., Zweigniederlassung München, schloss mit Dritten Darlehensverträge, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung gegenüber den Darlehensgebern verpflichtete. Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde festgestellt, dass die Firma ZVV Immobilien Ltd., Zweigniederlassung München, mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage der vorliegenden Darlehensverträge, das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieb.

Betroffenen Anlegern wird geraten, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Stand: 27.04.2015