Wie zu hören war, sind Anleger, die sich an der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG, Unterschleißheim, beteiligt haben, darüber informiert worden, dass laut dem Jahresabschluss 2017 ein Bilanzverlust entstanden ist, der nicht durch entsprechende Guthaben kompensiert ist und an Anleger, die zum 31.12.2017 gekündigt haben, daher keine Auseinandersetzungsguthaben gezahlt werden könnten.

Wie berichtet, konnten sich Anleger an der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG gegen Rateneinlagen oder Einmaleinlagen beteiligen und bei einer derartigen Anlage bestehen hohe Risiken, insbesondere auch das Risiko eines Totalverlustes.

Soweit auch strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft anhängig sind, ist es auch denkbar, dass gegen Verantwortliche der Gesellschaft Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können. Sofern eine derartige Anlage auch einem Anleger von einem Berater oder Beraterin empfohlen worden ist, können sich auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Anlagevermittlung durchsetzen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Anlagen bei der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG getätigt haben.

Stand: 10.10.2018