Anlegern wurde von der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG angeboten, sich gegen Rateneinlagen oder auch je nach Einmalanlage an der Genossenschaft zu beteiligen. Außerdem wird damit geworben, dass man die Chance erhält, mit relativ kleinen Beträgen mit staatlicher Förderung an einem großen Immobilienvermögen zu partizipieren.

Anlage mit Risiken

Bei einer derartigen Anlage in Form einer Beteiligung an einer Genossenschaft handelt es sich aber um eine Anlage mit höheren Risiken, insbesondere besteht das Risiko von höheren Verlusten bzw. eines Totalverlustes. Auch ist eine derartige Anlage auch z. B. kaum fungibel.

Anleger müssen aber über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage richtig und vollständig aufgeklärt werden. Auch müssen Anlageberater, die ihren Kunden eine derartige Anlage empfehlen, auch die Anlageziele und die Risikoneigung beachten.

Sofern die Aufklärung fehlerhaft war oder auch Anlageziele oder Risikoneigung eines Anlegers nicht beachtet worden ist, würde sich ein Schadensersatzanspruch begründen lassen.

Ausstieg aus der Anlage

Insbesondere Anleger, die Rateneinlagen an die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG zahlen, kann sich die Frage stellen, ob sie die Anlage nicht beenden können, insbesondere dann, wenn sie keine risikoreiche Anlage wünschten. Für einen Anleger kann daher die Möglichkeit bestehen, die Anlage über eine außerordentliche Kündigung zu beenden, wenn sie unzureichend aufgeklärt worden sind.

Wegen des Verdachtes des Betruges sind auch strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG bei der Staatsanwaltschaft München I anhängig, so ein Bericht in dem ARD-Magazin Plusminus vom 11.04.2018. Wenn sich in einem derartigen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren der Vorwurf von unerlaubten Handlungen bestätigt, kann auch die Möglichkeit für Anleger gegeben sein, gegen Verantwortliche der Gesellschaft entsprechende Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Betroffene Anleger, die der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG Kapital zur Verfügung gestellt haben, können sich mit Fragen gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger berät und unterstützt.

23.05.2018