Seitens des Insolvenzverwalters der Firma Windwärts Energie GmbH wurden mittlerweile die Gläubiger der Firma Windwärts Energie GmbH, die nachrangige Genussrechte der Firma Windwärts Energie GmbH gezeichnet haben und bei deren Forderungen es sich um nachrangige Forderungen gem. § 39 InsO handelt, aufgefordert ihre Forderungen form- und fristgerecht im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden.

Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen wurden durch Beschluss des Insolvenzgerichts zur Teilnahme an dem Insolvenzverfahren zugelassen.

Betroffene Anleger, die Genussrechte der Firma Windwärts Energie GmbH gezeichnet haben, sollten sich anwaltlich vertreten lassen. Nur wenn eine form- und fristgerechte Forderungsanmeldung erfolgt und der Insolvenzverwalter die Forderungen zur Insolvenztabelle anerkennt, können Gläubiger eine Quote im Rahmen des Insolvenzverfahren erhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren bzw. vertritt Insolvenzgläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens.

 

Stand: 03.11.2014