Am 11.03.2013 berichtete das Handelsblatt, dass Kunden der Sarasin Bank auf Anraten der Bank Windreich Anleihen gezeichnet hätten und nicht darüber informiert worden wären, dass die Bank an die Firma Windreich AG Kredite über EUR 70 Mio. vergeben hatte, bevor sie die Anleihe zum Kauf empfahl.

Sollte das Bankhaus Sarasin die Kunden über einen entsprechenden Interessenkonflikt nicht aufgeklärt haben und dadurch Pflichtverletzungen begangen haben, so lassen sich unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen das Bankhaus Sarasin darstellen.

Betroffene Anleger, die Windreich Anleihen aufgrund der Beratung des Bankhauses Sarasin gezeichnet haben, sollten sich anwaltlich beraten lassen.

Stand: 22.03.2013