Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner konnte mit einer Anlageberatungsfirma, die Prime Select AG Anlagen vermittelt hat, im Rahmen von gerichtlichen Verfahren mehrere Vergleiche für geschädigte Anleger schließen.

Anleger, die die sogenannte Prime Select AG Anlage gezeichnet haben und der Firma Prime Select AG ihre Lebensversicherung oder andere Anlagen verkauft haben bzw. der Firma Prime Select AG nachrangige Darlehen zur Verfügung gestellt haben, sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 14.02.2013