Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt eine Vielzahl von geschädigten Kapitalanlegern, die bei Zinssatz- und Währungsswapgeschäften vor allem mit der HypoVereinsbank AG aber auch mit anderen Banken hohe Verluste erlitten haben. Am 06.02.2012 gelang es einen Vergleich vor dem Landgericht München I zu Gunsten eines Anlegers, der hohe Verluste bei Swapgeschäften erlitten hatte, mit der HypoVereinsbank AG zu schließen.

Bereits in der Vergangenheit ist es der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner gelungen, mehrere Verfahren für Anleger, die hohe Verluste bei Swapgeschäften mit Banken erlitten hatten, positiv abzuschließen.

Interessant bei dem jüngst abgeschlossenen Vergleich ist, dass die geltend gemachten Schadensersatzansprüche gegen die HypoVereinsbank AG grundsätzlich nach § 37 a WpHG verjährt waren. Dennoch legte die zuständige Zivilkammer beiden Parteien den Abschluss eines Vergleichs nahe, nachdem seitens der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner zunächst schriftlich und dann im Rahmen der mündlichen Verhandlung ausführlich dargelegt wurde, warum ihrer Ansicht nach die bestehenden Schadensersatzansprüche nicht verjährt wären.

Anleger, die bei Zinssatz- und Währungsswapgeschäften mit Banken erhebliche Verluste erlitten haben, sollten sich anwaltlich beraten lassen.

Stand: 14.03.2012