Ein von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretener Anleger hat gegen die Firma Südfinanz Holding AG ein Urteil erwirkt. Das Landgericht Darmstadt kam dem Klageantrag der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner vollumfänglich nach und verurteilte die Firma Südfinanz Holding AG dazu, dem Anleger den Nominalbetrag der Inhaberschuldverschreibung der Firma Südfinanz Holding AG sowie die ausstehenden Zinsen zurück zu bezahlen.

Der Anleger hatte die Inhaberschuldverschreibung außerordentlich gekündigt, nachdem die Firma Südfinanz Holding AG die ihm zustehenden Zinsen nicht fristgerecht bezahlte.