Die Unique Global Consulting, auch firmierend unter Unique Global Investment s.r.o. oder Unique Global Investment GmbH, wendet sich nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) momentan an deutsche Anleger und erklärt, mit einer vermeintlichen Maya Bank PLC zusammenarbeiten, die die Rückabwicklung übernehmen solle. Dafür müssten sich Anleger bei der Maya Bank PLC verifizieren und ein Konto eröffnen lassen.

Aber auch die Maya Bank PLC ist nach Angaben der BaFin nicht berechtigt, Einlage deutsche Kunden entgegenzunehmen und die BaFin warnt daher Kunden, ein derartiges Angebot anzunehmen.

Unerlaubtes Einlagengeschäft durch die Unique Global Consulting (PTY) Ltd. bzw. Unique Global Investment s.r.o. bzw. Unique Global Investment GmbH

Wie wir bereits berichtet hatten, hatte die BaFin gegenüber der Unique Global Consulting, Johannesburg, Südafrika, auch firmierend unter Unique Global Investment s.r.o. oder Unique Global Investment GmbH, bereits mit einer Verfügung von Juli 2018 angeordnet, ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einzustellen. Dieser Bescheid der BaFin ist noch nicht bestandskräftig.

Soweit von der Gesellschaft im Rahmen von Mitgliedschaftskonten ein Investmentpaket angeboten und die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals garantiert wurde, wurde nach Ansicht der BaFin ein Einlagengeschäft betrieben. Für ein derartiges Einlagengeschäft verfügte die Unique Global Consulting bzw. Unique Global Investment nicht über eine Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügung der BaFin ist nach einer Mitteilung der Behörde vom 22.08.2019 auch bestandskräftig.

Optionen für Anleger der Unique Global Consulting (PTY) Ltd. bzw. Unique Global Investment s.r.o. bzw. Unique Global Investment GmbH

Soweit von der Gesellschaft ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben worden ist, können sich für Anleger Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG ergeben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die der. Unique Global Investment Kapital zur Verfügung gestellt haben und die ihre rechtliche Möglichkeiten kennen wollen.

Stand: 13.09.2019