Gegenüber der Unique Global Consulting (PTY) Ltd., Johannesburg, Südafrika, die früher unter der Firma Unique Global Investment GmbH agierte, hat die BaFin nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen.

Von der Unique Global Consulting (PTY) Ltd., früher Unique Global Investment GmbH, wird die Internetseite www.ugi.direct betrieben. Von der Homepage bietet die Gesellschaft nach Angaben der BaFin im Rahmen von Mitgliedschaftskonten Investmentpakete an und es wird die Rückzahlung der eingezahlten Kundengelder garantiert.

Damit betreibt die Unique Global Consulting (PTY) Ltd., früher Unique Global Investment GmbH, nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Soweit von der Unique Global Consulting (PTY) Ltd., früher Unique Global Investment GmbH, auf der Internetseite behauptet wird, dass sie mit der BaFin zusammenarbeite und auf ihrer Seite Anpassungen aufgrund der Vorgaben der BaFin vorzunehmen, ist dies nach Mitteilung der BaFin nicht richtig. Auch sei die Behauptung, dass die Internetseite derzeit „bis zur Freigabe durch die BaFin“ gesperrt sei, so dass die Kunden vorübergehend einen anderen Link nutzen sollten, falsch. Es würde auch keine Freigabe der Seite durch die BaFin erfolgen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Möglichkeiten für Anleger, die der Unique Global Consulting (PTY) Ltd., ehemals Unique Global Investment GmbH, Kapital zur Verfügung gestellt haben

Anleger, die Gelder eingezahlt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht visierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, ob und welche Möglichkeiten für Sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Soweit nach Ansicht der BaFin von der Firma ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben worden ist, kann sich ein Schadensersatzanspruch begründen lassen. Im Falle des Betreibens von unerlaubten Einlagengeschäften, können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft als auch ihre Organe auf Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 StGB haften.

Betroffene Anleger, die eine rechtliche Prüfung wünschen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 19.07.2018