Anleger, die der Firma Tradingfabrik GmbH aus Leipzig ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewährt hatten, wurden im Juli 2017 darüber informiert, dass die Firma Tradingfabrik GmbH liquidiert werden müsse, da Gelder die dem Mutterkonzern der spanischen Gesellschaft Academia Negocios de Bursatilles überlassen wurden, nicht mehr zurückgefordert werden könnten, da keine Verbindung zur spanischen Gesellschaft und deren Inhaber mehr bestünde.

Dies sind natürlich äußerst unerfreuliche Mitteilungen für die Anleger bzw. Darlehensgeber und es ist deshalb zu befürchten, dass diese das Darlehenskapital nicht seitens der Tradingfabrik GmbH zurückerhalten werden.

Es stellt sich deshalb die Frage, ob es andere Möglichkeiten für die Anleger der Firma Tradingfabrik GmbH gibt, um ihnen zu einer Schadenswiedergutmachung zu verhelfen. In der Vergangenheit hat die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bereits eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich vertreten, die ihr Kapital im Rahmen von sogenannten Nachrangdarlehensverträgen bei verschiedensten Firmen investiert hatten.

Es stellt sich in diesem Zusammenhang vor allem die Frage, ob die qualifizierte Nachrangklausel in den Nachrangdarlehensverträgen der Firma Tradingfabrik GmbH wirksam ist. Eine entsprechende Klausel dürfte überraschend sein, unter Umständen gegen das Transparentgebot verstoßen und die Anleger unangemessen benachteiligen.

Sollte dies der Fall sein, so haftet die ehemalige Geschäftsführung der Firma Tradingfabrik GmbH unter Umständen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG persönlich auf Schadensersatz.

Unabhängig davon sind evtl. auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anlagevertrieb darstellbar. Bei einem Nachrangdarlehensvertrag handelt es sich um ein Anlagemodell mit Totalverlustrisiko. Hierüber sowie über weitere Punkte hätten die mit dem Vertrieb befassten Anlageberater umfassend aufklären müssen. Wenn eine solche Aufklärung nicht erfolgt ist, haften die Anlageberater nach geltender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf Schadensersatz.

Betroffenen Anlegern wird empfohlen anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner steht betroffenen Anlegern jederzeit für telefonische Rückfragen zur Verfügung.

18.10.2017