Wie wir informiert hatten, hatte die BaFin gegenüber der TPG Investment Inc. mit Geschäftsadresse Hamburg die Einstellung und Abwicklung angeordnet, soweit über die Seite im Internet www.hpda.de auf Basis von „Zertifikaten“ mit risikolosen Investitionen im Bereich des Arbitrage-Handels geworben worden ist und in diesem Zusammenhang eine unbedingte Rückzahlung von eigezahlten Geldern versprochen worden ist.

Damit hatte die TPG Investment Inc. nach Ansicht der BaFin ein Einlagengeschäfte betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Die Verfügung der BaFin ist nach einer Mitteilung der Behörde nun rechtskräftig.

 Möglichkeiten für Anleger der TPG Investment Inc.

Anleger, die der TPG Investment Inc. Kapital für Anlagen im Bereich des Arbitrage-Handelssystems zur Verfügung gestellt haben und denen eine Rückzahlung der Einlagen nach 24, 36 oder 60 Monaten versprochen worden ist, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten, wenn an sie keine Rückzahlung erfolgt ist.

Soweit nach Auffassung der BaFin von der TPG Investment Inc. ein Einlagengeschäft betrieben wurde, ohne dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügte, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften begründen lassen.

Denn im Falle eines unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften können nach der Rechtsprechung die Gesellschaft und die Verantwortlichen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die der TPG Investment Inc. Kapital zur Verfügung gestellte haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten erfahren möchten.

Stand: 08.04.2019