Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte mit Bescheid vom 24.05.2016 fest, dass Herr Thorsten Karl Peter Wilke aus Bergisch-Gladbach, unerlaubte Einlagengeschäfte betrieb.

Herr Wilke schloss mit Dritten Vereinbarungen, nach denen er verpflichtet ist, das angenommene Kapital nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums an die Geldgeber zurück zu zahlen. Mit der Annahme von Geldern auf Grundlage dieser Vereinbarungen betrieb Herr Wilke das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Betroffene Anleger sollten sich anwaltlich beraten lassen. Es bestehen bereits jetzt gegenüber Herrn Wilke zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG auf Schadensersatz bzw. auf Rückabwicklung der Anlage.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger.

 

Stand: 09.06.2016