Verschiedenste Anleger haben der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner im Mai 2008 mitgeteilt, dass die Zinszahlungen der Anleiheobligationen, die zum 30.04.2008 fällig waren, ausgeblieben sind.

Begründet wurde dies von einem Verwaltungsrat der Firma Swisskap AG namens Bernhard zunächst damit, dass eine Mitarbeiterin erkrankt sei und deshalb die fälligen Zinszahlungen ausgeblieben wären.

Ende Juni 2008 verschickte die Firma Swisskap AG dann an Anleger Schreiben, in denen sie diese um Zahlungsaufschub bis 31.08.2008 bat, da sie vor einer größeren Reorganisation stehen würde, die eine Konsolidierung und einen weiteren Ausbauschritt des Unternehmens vorsehen würde. Des Weiteren hieß es in diesen Schreiben, dass es sich bei der Reorganisation um eine komplexe Angelegenheit handeln würde und dass sich deshalb bei der Umsetzung der abgeschlossenen Verträge Verzögerungen ergeben hätten.

Der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner erschienen diese Ausführungen vollkommen unglaubhaft, da die Firma Swisskap in der Vergangenheit damit argumentierte, dass eine Zinszahlung nur deshalb nicht erfolgt sei, da eine Mitarbeiterin erkrankt sei. Deshalb machte die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner für die von ihr vertretenen Anleger gegenüber der Firma Swisskap AG die ausstehenden Zinsen geltend. Darüber hinaus wurden auch die Anleiheobligationen der Swisskap-Anleger seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner außerordentlich gekündigt. Daraufhin verpflichtete sich die Firma Swisskap AG schriftlich gegenüber den von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Swisskap-Anlegern, die ausstehenden Zinsen zurückzubezahlen und akzeptierte auch die außerordentlichen Kündigungen. Mittlerweile haben die von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Swisskap-Anleger die ausstehenden Zinsen zurückbezahlt erhalten. Bezüglich der gekündigten Einlagen ist in Kürze aufgrund der Annahme der außerordentlichen Kündigungen seitens der Firma Swisskap AG mit einer Rückzahlung zu rechnen.

Swisskap-Anlegern kann nur dringend geraten werden, sich auf keine Angebote der Firma Swisskap AG einzulassen und die Zinsen zu stunden. Rechtsanwalt Alexander Engelhard von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner empfiehlt allen Swisskap-Anlegern darüber hinaus, sich möglichst bald von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Stand: 03.09.2008

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