Laut Auskunft der für das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Solen AG aus Meppen zuständigen Insolvenzverwalterkanzlei unserer Kanzlei gegenüber wurde jetzt am 01.07.2013 das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet.

Anleihegläubiger müssen bei dem Insolvenzverwalter innerhalb einer gewissen Frist ihre Forderungen anmelden, damit die Forderungen zur Insolvenztabelle anerkannt werden.

Eine anwaltliche Vertretung wird hierbei empfohlen, da Forderungsanmeldungen oft unzureichend dokumentiert und belegt werden und in diesen Fällen die Nichtanerkennung der Forderungen droht.

Anleihegläubiger, deren Forderungen nicht im Rahmen des Insolvenzverfahrens anerkannt wurden, nehmen an einer Verteilung von Geldern im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht teil.

Stand: 03.07.2013