Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Setonix Holding Ltd. mit Bescheid vom 05.02.2019 das Einlagengeschäft untersagt.

Bei der Firma Setonix Holding Ltd. handelte es sich um die Betreiberin der Handelsplattform www.obsbit.com für

  • finanzielle Differenzkontrakte (Contracs for Differnce –CFD),
  • Devisen,
  • binäre Optionen und
  • Kryptowährungen.

In diesem Zusammenhang nahm das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betrieb die Setonix Holding Ltd. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Anlegern gegenüber Handelsplattformen im Internet vertreten. Betroffene Anleger, die über die Handelsplattform www.obsbit.com Kapital anlegt haben, sollten unverzüglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 21.02.2019