Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II hat diese nach einem Bericht in „fondsprofessionel.de“ vom 08.06.2017 Anklage zum Landgericht München II gegen den Verantwortlichen der Dr. Seibold Capital erhoben. Das Strafverfahren bzw. die Hauptverhandlung sei aber noch nicht eröffnet worden. Zunächst gilt zwar die Unschuldsvermutung. Sollten sich entsprechende strafrechtliche Vorwürfe allerdings bestätigen, kann für Anleger, die der Dr. Seibold Capital Geld zur Verfügung gestellt haben, die Möglichkeit zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen eröffnet sein.

Dem Verantwortlichen der Dr. Seibold Capital werde von der Staatsanwaltschaft vorsätzlicher Bankrott, die Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen und das Nichtanzeigen der Überschuldung und der Zahlungsunfähigkeit gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgeworfen, so fondsprofessionel.de

Wie wir berichtet hatten, hatte die BaFin am 19.12.2013 zum Einen bezüglich der Dr. Seibold Capital den Entschädigungsfall festgestellt. Nach einem Antrag der BaFin war auch ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Nach Untersuchungen der BaFin hatte dann die Staatsanwaltschaft München II Ermittlungen aufgenommen.

Anleger, die Kapital bei der Dr. Seibold Capital investiert haben, können sich gerne für eine rechtliche Unterstützung an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, insbesondere auch hinsichtlich der Frage, wie die zur Verfügung gestellten Gelder wieder realisiert werden können.

24.07.2017