Für die Dr. Seibold Capital GmbH, Gmund am Tegernsee, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 19.12.2013 den Entschädigungsfall festgestellt.

Nach Mitteilung der BaFin war es der Gesellschaft nicht mehr möglich, ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und hierfür bestand auch keine Aussicht mehr für die Zukunft.

Da die Dr. Seibold Capital GmbH Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen war, können Anleger nun aufgrund der Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtung geltend machen.

Bei der Anmeldung entsprechender Forderungen gegenüber der Entschädigungseinrichtung unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner betroffene Geschädigte.

Im Übrigen war auch auf Antrag der BaFin auch ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Seibold GmbH eröffnet worden.

Nach endgültiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Anleger auch darin Ansprüche geltend machen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Anleger auch hinsichtlich der Anmeldung von Forderungen und weiteren Vertretung im Insolvenzverfahren der Dr. Seibold GmbH.

Stand: 20.12.2013