Für geschädigte Kapitalanleger der Firma SAM Finanz AG, die später in SAM Management Group AG umfirmierte, besteht dringender Handlungsbedarf und die Möglichkeit zur Schadenswiedergutmachung.

Über die vorgenannten Firmen hatten wir bereits in der Vergangenheit des Öfteren berichtet und darüber, dass zum einen in der Schweiz ein sog. Liquidationsverfahren – eine Art Insolvenzverfahren – über das Vermögen der entsprechenden Firmen eröffnet wurde sowie darüber, dass die Staatsanwaltschaft gegen mehrere Verantwortliche der Firma SAM Management Group AG wegen Betrugs ermittelt. Im Rahmen des Liquidationsverfahrens in der Schweiz lassen sich keine weitergehenden Erlöse für geschädigte Anleger realisieren.

Die Firma SAM Management Group AG bot Anlegern an Lebensversicherungen und weitere Anlagen anzukaufen und den Anlegern nach einem gewissen Zeitraum einen hohen Kaufpreis auszubezahlen.

Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile Anklage gegen verschiedenste Beschuldigte erhoben.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurden verschiedenste Vermögenswerte der Beschuldigten zum Zweck der Verwertung und Erlösverteilung an geschädigte Anleger sichergestellt. Ziel des Verteilungsverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen geschädigten Anlegern im Rahmen des Verteilungsverfahrens einen finanziellen Ersatz zu ermöglichen. Es bestehen hier sehr gute Chancen für eine Schadenswiedergutmachung und die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner empfiehlt deshalb dringend eine Vertretung im Verteilungsverfahren.

Werden Ansprüche von Anlegern nicht geltend gemacht, verbleibt der Erlös für die sichergestellten Vermögenswerte im Eigentum des Staates. Eine automatische Verteilung der sichergestellten Gelder an geschädigte Anleger erfolgt nicht.

Jeder einzelne geschädigte Anleger der Firma SAM Management Group AG muss sich gesondert um seine Schadenswiedergutmachung bemühen und binnen bestimmter Fristen seine Ansprüche auf Schadensersatz anmelden und auch rechtlich begründen.

Seitens der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner werden Anleger im Rahmen des Verteilungsverfahrens unterstützt.

Eine Gruppe von geschädigten Anlegern wird bereits vertreten.

23.01.2018