Am 25.01.2013 wurde nun das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma SAM Management Group AG eröffnet.

Etwa 4.500 Anleger der Firma SAM Management Group AG sind wohl von dem Konkurs betroffen und müssen aller Voraussicht nach mit hohen Verlusten rechnen.

Betroffenen Anlegern wird geraten sich anwaltlich vertreten zu lassen, damit eine Anerkennung der anzumeldenden Forderungen im Rahmen des Konkursverfahrens erfolgen kann. Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass für die Forderungsanmeldung auch Fristen gelten.

Wie in der Vergangenheit dargelegt, haftet wohl der Verwaltungsrat der Firma SAM Management Group AG persönlich nach § 823 II BGB i.V.m. § 32 KWG auf Schadensersatz. Auch Ansprüche gegen Anlageberater, die Produkte der Firma SAM Management Group AG vertrieben haben, dürften darstellbar sein.

Die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner, die eine Vielzahl von SAM Management Group AG Anlegern vertreten, bereiten Klagen vor, um die Schadensersatzansprüche von geschädigten Anlegern durchzusetzen.

Stand: 12.03.2013