Soweit gegenüber der Sachwert-Schmiede GmbH, Heddesheim, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet war, ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäfte einzustellen, ist die Verfügung der BaFin bestandskräftig.

Wie wir berichtet hatten, von der Sachwert-Schmiede GmbH der Abschluss von Darlehensverträgen angeboten, in dem sie sich zur unbedingten Rückzahlung des angenommenen Kapitals verpflichtet hatte.

Damit hat die Sachwert-Schmiede GmbH nach Ansicht der BaFin ein Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Optionen für Anleger, die der Sachwert-Schmiede GmbH Kapital zur Verfügung gestellt haben

Anleger, die ein Darlehen mit der Sachwert-Schmiede GmbH abgeschlossen haben, können Schadenersatzansprüche zustehen.

Soweit nach Ansicht der BaFin von der Gesellschaft ein unerlaubtes Einlagengeschäfte betrieben worden ist, können sich sowohl gegen die Gesellschaft selbst als auch gegen deren Organe Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG durchsetzen lassen.

Betroffene Anleger, die Ihr Kapital noch nicht zurückerhalten haben und ihre rechtliche Möglichkeiten hinsichtlich der Rückzahlung ihres Kapitals erhalten wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 11.06.2019