Gegenüber der Sachwert-Schmiede GmbH, Heddesheim, wurde mit einer Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.

Die Sachwert-Schmiede GmbH bot den Abschluss von Darlehensverträgen an, bei denen sich die Gesellschaft verpflichtete, die angenommenen Gelder unbedingt an die Darlehensgeber zurückzuzahlen. Mit dem Abschluss von Darlehensverträgen und der Annahme von Geldern hat die Sachwert-Schmiede GmbH nach Ansicht der BaFin unerlaubt das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Möglichkeiten für Darlehensgeber der Sachwert-Schmiede GmbH

Anleger bzw. Darlehensgeber, die das von Ihnen als Darlehen zur Verfügung gestellte Kapital nicht zurückerhalten, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten es gibt, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Für Darlehensgeber, die der Sachwert-Schmiede GmbH ein Darlehen zur Verfügung gestellt haben, kann die Möglichkeit bestehen, einen Schadensersatzanspruch, insbesondere etwa wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften durchzusetzen, um das Kapital wieder zurückzuerhalten.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) können auch Verantwortliche bzw. Organe einer Gesellschaft, die ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, auf Schadensersatz haften.

Auch sofern Berater einem Darlehensgeber dazu geraten haben, ein Darlehen mit der Sachwert-Schmiede GmbH abzuschließen kann eine Haftung auf Schadensersatz in Betracht kommen, wenn der Anleger von dem Berater nicht ordnungsgemäß über die Hintergründe und Risiken eines derartigen Darlehens aufgeklärt worden ist oder der Berater nicht die Plausibilität des Anlagekonzepts geprüft hat.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger.

 

Stand: 20.10.2015