Die Insolvenzverwalterin, die für das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma RWI RealWertInvest Verwaltungsgesellschaft mbH zuständig ist, hat mittlerweile geschädigte Anleger angeschrieben und diesen mitgeteilt, dass Anleger nun doch im Rahmen des Insolvenzverfahrens, das beim Amtsgericht München geführt wird, Ansprüche anmelden können. Ursprünglich hatte die Insolvenzverwalterin die Auffassung vertreten, dass eine Gläubigerposition von Anlegern nicht gegeben sei. Zwischenzeitlich wurde durch ein letztinstanzliches Urteil des OLG München festgestellt, dass eine Gläubigerposition auch in diesem Insolvenzverfahren und nicht nur in dem Verfahren RWI Real Wert Invest Management Gesellschaft für innovative Investitionen gegeben ist.

 

Geschädigte Anleger sollten deshalb möglichst schnell ihre Schadensatzansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden. Eine ordnungsgemäße Anmeldung der Forderung ist Grundvoraussetzung dafür, dass seitens der Insolvenzverwalterin die Forderungen zur Insolventabelle anerkannt werden. Nur bei einer Anerkennung seiner Forderung zur Insolvenztabelle kann ein Gläubiger eine Quotenauszahlung im Rahmen des Insolvenzverfahrens erhalten.

 

Ein Verantwortlicher der vorgenannten Firma wurde mittlerweile mit Urteil des Landgerichts Dresden – dieses ist seit 23.07.2013 rechtskräftig – wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafen verurteilt.

 

Betroffenen Anlegern wird deshalb geraten sich anwaltlich vertreten zu lassen.

 

Stand: 26.06.2014