Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der Firma „Rothmann & Ginst“, die angeblich in Luxemburg, London und New York ansässig ist, am 03.09.2018 aufgegeben, die unerlaubte Anlagevermittlung und Anlageberatung einzustellen.

Die Firma „Rothmann & Ginst“ betreibt die Internetseite www.rothmann-ginst.com, ruft deutsche Kunden unaufgefordert an und bietet ihnen den Kauf konkreter Finanzinstrumente an, z. B. Aktien. Darüber hinaus wirbt die vorgenannte Firma mit personalisierter Anlageberatung und Erarbeitung einer individuellen Strategie.

Auch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) stellte bereits Ende Dezember 2017 fest, dass die Firma „Rothmann & Ginst“ nicht berechtigt sei, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen.

Nun ist endlich auch die BaFin tätig geworden und stellte fest, dass die vorgenannte Firma keine Erlaubnis der BaFin besitzt, in Deutschland gewerbsmäßig oder im kaufmännischen Umfang Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Der entsprechende Bescheid der BaFin ist noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die seitens der Firma „Rothmann & Ginst“ angesprochen werden, sollten kein Kapital einbezahlen. Wenn ungewöhnlich hohe Erträge versprochen werden, die Anlegerakquise über das Telefon geführt wird und Anleger zu einem zügigen Vertragsschluss gedrängt werden, um sich besondere Sonderkonditionen zu sichern, ist äußerste Vorsicht geboten.

Betroffene Anleger sollten sich an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 20.09.2018