Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde Herrn Rechtsanwalt Johannes Praß aus Köln das Einlagengeschäft untersagt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte fest, dass Herr Praß auf der Grundlage von Darlehensverträgen, Gelder, die eine unbedingte Rückzahlung vorsahen, angenommen hat. Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 18.07.2016