Über das Vermögen der Firma Pro Ventus GmbH wurde mittlerweile seitens des Insolvenzgerichts ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt bereits mehrere geschädigte Anleger.

Wir hatten in der Vergangenheit bereits berichtet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Firma Pro Ventus GmbH aus Großostheim aufgegeben hat, die unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Dem kam die Firma Pro Ventus GmbH nun zuvor, indem ein Insolvenzantrag gestellt wurde.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Forderungen der Gläubiger fristgerecht und auch ausreichend konkretisiert angemeldet werden, damit eine Prüfung durch den Insolvenzverwalter möglich ist.

Geschieht dies nicht, besteht schon aus diesem Grund das Risiko, dass eine entsprechende Forderung nicht zur Insolvenztabelle anerkannt wird.

Nur wenn eine Anerkennung der Forderung durch den Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle erfolgt, erhalten geschädigte Anleger, die Edelmetalle erworben haben, Ausschüttungen im Insolvenzverfahren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren und übernimmt die Betreuung des Insolvenzverfahrens.

Unter Umständen können auch Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen der Firma Pro Ventus GmbH geltend gemacht werden, nachdem unerlaubte Einlagengeschäfte seitens der Firma Pro Ventus GmbH betrieben wurden.

Auch diesbezüglich unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bereits Anleger.

Betroffene Anleger sollten unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

 

Stand: 19.08.2015