Das Landgericht Heidelberg erließ zu Gunsten eines Anlegers, der von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertreten wurde, am 11.07.2013 ein Urteil gegen einen Anlagevermittler der Prime Select AG Anlagen vermittelt hatte wegen fehlerhafter Anlagevermittlung.

In der Vergangenheit konnte die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bereits für viele geschädigte Anleger, die Prime Select AG Anlagen gezeichnet hatten Vergleiche mit Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern schließen.

Stand: 16.07.2013