Gegenüber der Euro Wealth OÜ (ehemals AllPro Tech OÜ bzw. früher Nostro Technology OÜ), Tallinn, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die sofortige Einstellung eines grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet, soweit von der Gesellschaft auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.prestige.fm (Prestige Financial Markets) deutschen Anlegern Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf

  • Aktien,
  • Handelswaren,
  • Währungen,
  • Indizies und
  • Kryptowährungen

angeboten worden ist.

Mit dem Angebot  von Differenzkontrakten auf Währungen, Aktien, Handelswaren, Indizies und Kryptowährungen über die Handelsplattform hat die Euro Wealth OÜ nach Auffassung der BaFin gewerbsmäßig ein Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) betrieben.

Für das Betreiben eines derartigen Eigenhandels ist eine Erlaubnis der BaFin erforderlich, über die die Gesellschaft nicht verfügte. Der Eigenhandel wurde daher nach Auffassung der BaFin unerlaubter betrieben.

Die Verfügung der BaFin ist noch nicht bestandskräftig.

Prestige Financial Markets – Erfahrungen

Im Internet wird die Prestige Financial Markets auch als Broker für binären Optionen empfohlen. Binäre Optionen sind Derivate, die auf einen Barausgleich gerichtet sind. Dabei wird darauf spekuliert, dass der Wert eines Basiswerts in einem bestimmten Zeitraum steigt oder fällt. Falls das gewünschte Ereignis nicht eintritt, ist ein Totalverlust vorprogrammiert.

Binäre Optionen sind mit hohen Risiken verbunden. Aus diesem Grund strebt die BaFin auch ein Verbot von Anlagen in binären Optionen an.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Anlagen über Prestige Financial Markets, insbesondere über die Handelsplattfrom www.prestige.fm, abgeschlossen haben und wissen möchten, welche rechtlichen Möglichkeiten für bestehen.

Stand: 15.01.2019