1. Was sind binäre Optionen

Binäre Optionen stellen Derivate dar, die auf einen Barausgleich gerichtet sind. Inwieweit ein Barausgleich zugunsten des Anlegers anfällt, hängt davon ab, ob vor Ablauf hinsichtlich des Preises, des Kurses oder des Wertes eines zugrundeliegenden Basiswertes ein bestimmtes Ereignis eintritt. Der Anleger spekuliert z. B. darauf, dass ein Wert oder Preis einer Aktie oder einer Währung oder einer Krytopwährung in einer bestimmten Zeit steigt oder fällt. Tritt das entsprechende Ereignis nicht ein, ist ein Totalverlust gegeben.

Sofern das Ereignis eintritt, erfolgt entweder eine Auszahlung oder der Anleger kann weiter handeln. Auch ist die Laufzeit von binären Optionen häufig sehr kurz, so dass es sich auch deshalb um hochspekulative Anlagen handelt.

Im Übrigen sind binäre Optionen auch äußerst komplex und für unterfahrene Anleger kaum durchschaubar.

Binäre Optionen werden auch nicht an einer Börse oder an einem liquiden Markt gehandelt.

Vielmehr sind die Anbieter von binären Optionen in der Regel selbst Vertragspartner des Kunden und setzen insoweit auch die Preise selbst fest. Insoweit ergeben sich also auch Interessenkonflikte.

Es besteht insoweit auch die Gefahr, dass seitens der Anbieter z. B. die Laufzeit der Optionen, auch nur um sehr geringe Zeitspannen, verändert wird, so dass ein Barausgleich nicht anfallen soll.

Insgesamt bestehen daher für Anleger bei einer Anlage in binäre Optionen sehr hohe Risiken.

2. Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs binärer Optionen an Kleinanleger

Aufgrund der hohen Risiken bei Anlagen in binären Optionen plant die BaFin ein Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs binären Optionen an Kleinanleger. Grund dafür sei zum Einen das Totalverlustrisiko. Zum Anderen würden binäre Optionen auch den Charakter eines Glückspiels aufweisen.

Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Kleinanleger war in der Europäischen Union bereits aufgrund einer vorübergehenden Maßnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktausicht (ESMA) untersagt. Die Geltungsmaßnahme der ESMA ist aber abgelaufen. Daher plant die BaFin nun im Wege einer Allgemeinverfügung eine eigene Untersagung von binären Optionen für Kleinanleger.

Stand: 13.12.2018