Wie wir berichtet hatten, waren gegen Verantwortliche der Premium Safe Ltd. strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges anhängig. Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Beschuldigten, insbesondere den Hauptverantwortlichen der Firma Premium Safe Ltd., erhoben.

Mit der Anklage wurde auch die Einziehung von Vermögenswerten der Beschuldigten beantragt. Auch sollen von der Staatsanwaltschaft Vermögenswerte sichergestellt worden sein.

Möglichkeit einer Entschädigung für Geschädigte der Premium Safe Ltd. im strafrechtlichen Vermögensabschöpfungsverfahren

Im Hinblick auf durch die Staatsanwaltschaft sichergestellte Vermögenswerte kann somit für Geschädigte die Möglichkeit bestehen, eine Entschädigung über ein strafrechtliches Vermögensabschöpfungsverfahren zu erhalten.

Dazu müssen zu einem späteren Zeitpunkt dann auch Ansprüche angemeldet und insbesondere auch glaubhaft gemacht werden. Dafür bestehen auch Fristen. Über die Geltendmachung von Ansprüchen im Vermögensabschöpfungsverfahren kann also für Geschädigte eine Chance gegeben sein, eine Rückzahlung bzw. eine teilweise Schadenswiedergutmachung zu erreichen.

Wer aber zu gegebener Zeit keine Ansprüche in dem Strafverfahren geltend gemacht und glaubhaft macht, erhält auch keine Entschädigung.

Sofern Forderungen in dem Strafverfahren von Geschädigten, die Kapital bei der Premium Safe Ltd. investiert haben, nicht oder nicht fristgemäß geltend gemacht hat, verbleiben eingezogene Vermögenswerte dem Staat.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Geschädigte der Premium Safe Ltd. mit der Geltendmachung von Ansprüche in dem strafrechtlichen Vermögensabschöpfungsverfahren sowie auch hinsichtlich der Prüfung und Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen, auch etwa gegen Anlageberater.

15.03.2018