Über das Vermögen der PIM Gold GmbH ist nun ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Betroffen sind vor allem Anleger, die mit der PIM Gold Verträge über den Erwerb von Gold abgeschlossen haben.

Forderung im Insolvenzverfahren der PIM Gold GmbH

Ansprüche gegen die PIM Gold GmbH können nur noch in diesem Insolvenzverfahren, wenn ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, geltend gemacht werden. Dazu müssen dann Forderungen angemeldet werden.

Mit Insolvenzeröffnung wird den Gläubigern auch eine Friste für die Forderungsanmeldung gesetzt.

Es muss auch geprüft werden, inwieweit Anleger Eigentümer von angeblich erworbenem Gold geworden sind und inwieweit Aus- oder Absonderungsrechte geltend gemacht werden können. Daher müssen auch Forderungen ggf. näher geprüft und ggf. auch rechtlich begründet werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger bei der Anmeldung und Begründung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren und vertritt die Interessen der Anleger im vorläufigen und endgültigen Insolvenzverfahren.

 Strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betrugs

Wie bereits berichtet, sind auch gegen Verantwortliche der PIM Gold GmbH Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betruges anhängig und nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen auch erhebliche Goldbestände fehlen.

Anleger werden aber nach unserer Einschätzung, nachdem nun auch ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH eröffnet worden ist, in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren keine Entschädigung oder Rückzahlung erhalten, sondern müssen selbst zivilrechtliche Schritte unternehmen.

Möglichkeiten für Anleger der PIM Gold GmbH außerhalb des Insolvenzverfahrens

Im Hinblick auf die strafrechtlichen Ermittlungen gilt zunächst das Prinzip der Unschuldsvermutung. Sollte sich im Rahmen der Ermittlungen der Betrugsvorwurf allerdings bestätigen, kann zum Einen für Anleger, die Gold von der PIM Gold GmbH erworben haben, die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen Personen der PIM Gold GmbH durchzusetzen.

Außerdem haben Anleger auch sehr häufig Verträge mit der PIM Gold GmbH auf Empfehlung eines Beraters bzw. Vermittler geschlossen. Falls ein Berater die persönlichen Vorstellungen des Anlegers und z. B. auch dessen Risikoneigung nicht beachtet hat und den Anleger auch nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Anlage aufgeklärt hat und auch nicht die Plausibilität des Anlagekonzepts ordnungsgemäß geprüft hat, kann sich für einen Anleger der PIM Gold GmbH auch ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung gegen den Berater oder die Anlageberatungsgesellschaft durchsetzen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die der PIM Gold GmbH Kapital zur Verfügung gestellt haben, auch bei der Prüfung und Durchsetzung von entsprechenden Schadensersatzansprüchen.

Stand: 07.10.2019