Nachdem nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eine große Menge Gold fehlen soll, besteht Handlungsbedarf für geschädigte Anleger der PIM Gold GmbH, und zwar nicht nur über eine Strafanzeige. Es sollte mit anwaltlicher Hilfe geprüft werden, welche Schritte unternommen werden müssen, um ggf. Erlöse aus beschlagnahmten Vermögenswerten zu erhalten und welche Schadensersatzansprüche sich gegen verantwortliche Personen durchsetzen lassen.


Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Verantwortliche der PIM Gold GmbH verfolgt die Staatsanwaltschaft nach einem Bericht im Handelsblatt (handelsblatt.com vom 12.09.2019) auch den Verdacht, dass bei PIM Gold GmbH knapp 1,9 Tonnen Gold im Gegenwert von circa € 82 Mio. fehlen.

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich aus einer Vertragsdatenbank der PIM Gold GmbH Lieferverpflichtungen von 3,38 Tonnen ergeben, von denen angeblich 2,11 Tonnen getrennt gelagert werden mussten. Bei einer Durchsuchung im Juli 2019 seitens der Ermittlungsbehörden seien aber nur 215 kg Feingold und 13 kg Altgold gefunden worden, also eine Differenz von mindestens 1,886 Tonnen, so handelsblatt.com

Die PIM Gold GmbH habe auch mit Kunden in zahlreichen Verträgen vereinbart, dass das Gold separat bei einem für Goldaufbewahrung spezialisierten Unternehmen aufbewahrt wird. Eine getrennte Lagerung von Kundenbeständen und Beständen der PIM Gold GmbH habe die Staatsanwaltschaft allerdings nicht erkennen können und daher seien auch in dem Sicherungslager vorhandene Vermögenswerte sichergestellt worden, wie Handelsblatt zu berichten weiß.

Beschlagnahmung von Vermögenswerten

Auch die PIM Gold GmbH selbst informiert darüber, dass eine strafrechtliche Beschlagnahme durch Arrestbeschlüsse des Amtsgerichts Darmstadt erfolgt sei und der Geschäftsbetrieb eingestellt worden sei.

Aufgrund der Sicherstellung von Vermögenswerten kann für Anleger die Möglichkeit bestehen, zu einem späteren Zeitpunkt zumindest einen Teil des Schadens wieder zu realisieren.

Es sind diesbezüglich verschiedene Szenarien denkbar. Es wird allerdings nach unserer Einschätzung allenfalls zu einer quotenmäßigen Befriedigung kommen können.

Andere Optionen für Anleger der PIM Gold GmbH

Unabhängig von der PIM Gold GmbH kann auch die Möglichkeit bestehen, dass Personen persönlich auf Schadensersatz haften.

So sind auch Vermittler bzw. Berater verpflichtet, bei einer Empfehlung einer Anlage die Anlageziele und die Risikoneigung des Anlegers zu beachten. Berater und Vermittler müssen einen Anleger auch vollständig und richtig über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage in Gold aufklären und insbesondere auch die Plausibilität eines Anlagekonzepts prüfen. Sollten diesbezüglich, völlig unabhängig von etwaigen unerlaubten Handlungen der Verantwortlichen, Pflichten verletzt worden seien, kann sich ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung begründen lassen.

Im Übrigen muss auch geprüft werden, ob sich gegen Verantwortliche der PIM Gold GmbH Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung begründen lassen. Es gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Sofern sich aber die bisherigen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf einen Betrugsverdacht verifizieren, können auf dieser Grundlage auch Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung durchgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen mehrere Personen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt Anleger, die bei der PIM Gold GmbH eine Anlage in Gold abgeschlossen haben und berät diese über rechtliche Möglichkeiten, wie das eingezahlte Kapital wieder realisiert werden kann.

Stand: 13.09.2019