Gegen Verantwortliche der PIM Gold GmbH, Heusenstamm, sind strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Betruges anhängig, so mehrere Berichte in Medien, wie etwa in handelsblatt.com, fr.de. Die Geschäftsräume der PIM Gold GmbH sind von den Ermittlungsbehörden durchsucht worden und es ist auch ein Verantwortlicher in Untersuchungshaft genommen worden, dem gewerbsmäßigen Betrug vorgeworden wird, so die Presseberichte.

Auch seien im Rahmen der Durchsuchungen Vermögenswerte sichergestellt worden. Es würde sich hier um Goldbestände handeln, so der Bericht in fr.de.

Für Anleger, die Geld bei PIM Gold investiert haben, sind die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Betruges keine guten Nachrichten. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit dem von ihnen eingezahlten Kapital ausreichend Werte gegenüberstehen.

Vertrieb ohne Prospekt

Wie wir berichtet hatten, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anhaltspunkte dafür, dass von der PIM Gold GmbH unter dem Namen „KINDER GOLD KONTO“ eine Anlage angeboten wird, ohne dass ein von der BaFin gebilligter Prospekt veröffentlicht worden ist.

Möglichkeiten für Anleger der PIM Gold GmbH

Im Hinblick auf die strafrechtlichen Ermittlungen gilt zwar weiterhin die Unschuldsvermutung. Sollten sich die entsprechenden Vorwürfe wegen Betruges aber im Rahmen der Ermittlungen bestätigen, kann für Anleger die Möglichkeit bestehen, dass sich Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung gegen die Gesellschaft und deren Verantwortliche durchsetzen lassen, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die bei der PIM Gold GmbH Kapital investiert haben. Betroffene Anleger können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 12.09.2019