Wie bereits berichtet, sind im Zusammenhang mit den Anlagen bei der PICAM Unternehmensgruppe bzw. der PICCOR AG und der PICCOX-Zertifikate, also PICCOX Securitisation, strafrechtliche Ermittlungen anhängig.

Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen haben nun nach Medienberichten Durchsuchungen in mehreren Orten in Deutschland und auch in der Schweiz stattgefunden.

Die Ermittlungsbehörden sollen von einem Schneeballsystem ausgehen, dass bereits seit 2009 bestehen könnte, so etwa ein Bericht im Handelsblatt.com.

Untersuchungsbeschlüsse werden auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem Strafrichter erlassen. Der Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses setzt den Verdacht einer Straftat voraus. Dabei genügen für die Bejahung eines entsprechenden Tatverdachtes keine bloßen Vermutungen oder nur wage Anhaltspunkte. Der Verdacht muss vielmehr auf einer konkreten Tatsachengrundlage beruhen.

Aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und auch aufgrund der nun stattgefundenen Durchsuchungen müssen Anleger damit rechnen, dass sie durch unerlaubte Handlungen geschädigt sein können.

Anleger, die Kapital bei der PICAM Unternehmensgruppe bzw. der PICCOR AG bzw. in Zertifikate PICCOX Securitisation investiert haben, sollten daher anwaltlich prüfen lassen, welche Möglichkeiten für Sie bestehen, ihr eingezahltes Kapital wieder zu erhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte.

09.02.2018