Besorgte Anleger melden sich und berichten, dass sie kürzlich von dem PICAM Unternehmensverbund darüber informiert worden seien, dass durch die Vermögensverwaltungsgesellschaft keine Abrechnungen mehr vorgenommen würde und wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung Strafanzeige gestellt worden sei und man versuchen werde, die bei der Vermögensverwaltungsgesellschaft noch vorhandenen Gelder für Kunden zu sichern.

Anlegern wurde eine Vermögensverwaltung angeboten und es wurden Renditen von 15 bis 20 % versprochen. Erzielt werden sollten die Renditen mit Termingeschäften, nämlich mit einem computerbasiertem Handel von DAX-Futures. Anlegern wurden dabei eine Variante mit höheren Risiken und eine sicherere Variante offeriert.

Anleger wurden von Beratern bzw. Vermittlern angeworben und haben dann mit der PICCOR AG, Baar, Schweiz, als Administrator einen Vertrag abgeschlossen. Die eigentliche Vermögensverwaltung würde von der Varian AG, Liechtenstein, betrieben.

Nicht nachvollziehbar ist, dass ursprünglich angegeben wurde, dass der Handel über die Varian AG erfolgt, PICAM aber nun auf einem Bericht von Kapital-markt intern vom 19.02.108 angegeben hat, dass das „vermögensverwaltende Element“ bei einer Ltd. gelegen habe.

PICCOR AG auf Warnliste der FINMA

Die PICCOR AG wurde aber bereits im Jahre 2017 von der Aufsichtsbehörde in der Schweiz, der FINMA, auf ihre Warnliste gesetzt. Auf dieser Warnliste stehen Unternehmen und Personen, bei denen die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet hat, den Verdacht jedoch mangels ausreichender Angaben noch nicht abklären konnte oder auch wenn Untersuchungen der FINMA eine erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Nach Angaben der FINMA bedeutet ein Eintrag in die Warnliste nicht zwangsläufig, dass die Tätigkeit der gelisteten Unternehmen bzw. Personen illegal ist, mit dem Eintrag werde aber darauf hingewiesen, dass die Personen und Unternehmen über keine Bewilligung der FINMA verfügen.

Nach dem Eintrag in der Warnliste stockten auch bereits Auszahlungen.

Tatsächlich sind auch im Zusammenhang mit Anlagen bei dem PICAM Unternehmensverbund bzw. der PICCOR AG Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin und der Staatsanwaltschaft in der Schweiz anhängig.

Erst vor kurzem wurden kritisch im Handelsblatt über Anlagen des PICAM Unternehmensverbundes bzw. der PICCOR AG berichtet. In dem Firmenverbund ließe sich wenig belegen. Die Gelder seien über das Konto eines Berliners Wirtschaftsprüfers eingesammelt worden und dort würde die Spur enden. Das Handelsblatt hätte weder zur PICCOR AG noch zur Varian AG Umsatz, Gewinn oder Eigentümer ermitteln können, so das Handelsblatt.

Kritisch bewertet das Handelsblatt auch eine neue Anlage in einem PICCOX-Zertifikat.

Die Anleger waren im Jahre 2017 darüber informiert worden, dass es ein neues bankenreguliertes Produkt gäbe, das von den Firmen Varian Devensive Capital GmbH und einer Varian DC Services GmbH betreut werde, nämlich die Anlage PICCOX Securitisation. Den Anleger sei gegenüber Handelsblatt angegeben worden, dass sie täglich ganz oder teilweise über ihr Kapital verfügen könnten und das Geld von der PICCOR AG könne in das Zertifikat PICCOX Secritisation investiert werden.

Tatsächlich würde sich in dem Prospekt und in den Produktinformationsblatt zu dem Zertifikat PICCOX Secritisation aber kein Hinweis zu einer täglichen Auszahlung finden und es sei vielmehr ein Rückzahlungstermin zum 31.12.2030 festgeschrieben.

Möglichkeiten für Anleger, die Anlagen bei der PICAM Unternehmensgruppe bzw. PICCOR AG abgeschlossen haben bzw. in PICCOX-Zertifikate investiert haben

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen besteht die Gefahr, dass Investoren Verluste erleiden. Anleger sollte daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt überprüfen lassen, ob und welche Ansprüche sich gegen Personen oder Unternehmen durchsetzen lassen, um das von ihnen eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Sofern sich im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen der Verdacht einer strafbaren Handlung bestätigt, kann für Anleger die Möglichkeit bestehen, gegen die Verantwortlichen einen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Sofern einem Anleger Anlagen bei der PICAM Unternehmensgruppe bzw. der PICCOR AG von einem Berater empfohlen worden sind, war dieser verpflichtet, die Anlageziele und die Risikobereitschaft seines Kunden zu berücksichtigen. Bei Investitionen in Termingeschäften handelt es sich um eine Anlage mit höheren Risiken. Sofern der Berater die Anlageziele oder die Risikoneigung des Anlegers nicht beachtet hat, kann ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründet sein.

Auch sind Berater zu einer vollständigen und richtigen Aufklärung des Anlegers über die Hintergründe und Risiken der Anlage verpflichtet.

Außerdem muss ein Berater auch die Plausibilität des Anlagekonzepts prüfen. Bei einer fehlerhaften Beratung kann sich ein Schadensersatzanspruch begründen lassen.

Auch Anleger, die in PICCOX-Zertifikaten investiert haben, wird eine Überprüfung empfohlen, welche Ansprüche sich für Sie begründen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger, die Kapital bei der PICCOR Unternehmensgruppe bzw. der PICAM AG investiert haben.

07.02.2018