Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird mitgeteilt, dass sie die Abwicklung des von der Peter Beck Performance Fonds GbR, unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts angeordnet hätte.

Anleger konnten sich als Gesellschafter an der Peter Beck Performance Fonds GbR beteiligen. Die Peter Beck Performance Fonds GbR betrieb durch die kollektive Vermögensverwaltung unerlaubt das Investmentgeschäft. Weder die Peter Beck Performance Fonds GbR noch der von ihr eingesetzter Vermögensverwalter Concept Capital Management AG mit Sitz auf St. Vincent verfügen über eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 20.04.2015