Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde der Firma PESEUS Invest und Vermögen AG aus Böblingen am 22.12.2015 aufgegeben, das von ihr unerlaubt betriebene Investmentgeschäft abzuwickeln.

Die PESEUS Invest und Vermögen AG unterbreitete Anlegern das Angebot, Genussrechte des Unternehmens mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung zu zeichnen. Laut Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrieb die Firma PESEUS Invest und Vermögen AG durch die kollektive Vermögensverwaltung das Investmentgeschäft, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagengesetzbuch) zu verfügen. Im Rahmen der Abwicklungsanordnung wurde der PESEUS Invest und Vermögen AG seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegeben, das von ihr unerlaubt betriebene Investmentgeschäft durch die vollständige Auszahlung des den Kapitalgebern zustehenden Buchwerts des angenommenen Genussrechtskapitals unverzüglich abzuwickeln.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

 

Stand: 12.01.2016