Bei der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner hat sich mittlerweile eine Vielzahl von Anleihenbesitzer der Pauly Biskuit AG gemeldet und es formiert sich eine Geschädigtengruppe.

Seitens der Staatsanwaltschaft Dessau bzw. der Staatsanwaltschaft Halle wurde laut einem Pressebericht mitgeteilt, dass wohl noch keine Strafanzeigen gegen Verantwortliche der Firma Pauly Biskuit AG vorliegen. In diesem Zusammenhang ist folgendes festzuhalten:

Seitens der Staatsanwaltschaft werden nur dann Ermittlungen gegen verantwortliche Personen aufgenommen, wenn ein Anfangsverdacht für strafbare Handlungen besteht. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren sind auch nicht dazu geeignet, Anlegern zu einer Rückerstattung ihrer Anlagebeträge zu verhelfen. Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wird lediglich geklärt, ob es zu einer Anklageerhebung kommt bzw. später im Strafverfahren, ob die Verantwortlichen strafrechtlich verurteilt werden können, weil sie Straftatbestände verletzt haben. Eine strafrechtliche Verurteilung verhilft den Anlegern jedoch nicht zu einer Rückerstattung der von ihnen angelegten Geldbeträge. Jeder Anleger muss sich selbst um seine Schadenswiedergutmachung kümmern.

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, kann dies nur über entsprechende gerichtliche zivilrechtliche Maßnahmen erfolgen.

Stand: 16.03.2012