Über das Vermögen der 1. Dessauer Beteiligungs AG – vormals Pauly Biskuit AG – wurde unter dem Aktenzeichen: 34 IN 37/12 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Geschädigte Kapitalanleger, die Inhaberschuldverschreibungen der Pauly Biskuit AG 2010/2015 erworben hatten, erhalten das angelegte Kapital sowie die ausstehenden Zinsen folglich nicht mehr außergerichtlich seitens 1. Dessauer Beteiligungs AG zurück. Trotz wirksamer außerordentlicher Kündigungen können die Verantwortlichen der 1. Dessauer Beteiligungs AG nicht mehr über Vermögenswerte verfügen und den Nominalbetrag sowie die ausstehenden Zinsen zurück bezahlen.

Klagen auf Zahlung gegen die 1. Dessauer Beteiligungs AG sind aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens unzulässig.

Es bleibt abzuwarten, ob ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, in dem die Forderungen der Anleger ordnungsgemäß und fristgerecht angemeldet werden müssen.

Parallel wird seitens der Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen der Firma Pauly Biskuit AG / 1. Dessauer Beteiligungs AG wegen Insolvenzverschleppung und Kapitalanlagebetrugs ermittelt, da Strafanzeigen gestellt wurden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch und Partner überprüft für eine Geschädigtengruppe mögliche Schadensersatzansprüche gegen die persönlich Verantwortlichen und wird die Geschädigten auch im Insolvenzverfahren vertreten.

Wie bereits mehrfach in den Medien berichtet, ist es äußerst merkwürdig, dass die Firma Pauly Biskuit AG vor kurzem in eine Besitzgesellschaft und in eine Produktionsgesellschaft aufgespalten wurde.

Geschädigten Anlegern wird empfohlen anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Stand: 29.03.2012