Gegenüber der Orion Consulting Ltd., Kingstown St. Vincent und die Grenadinen, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die sofortige Einstellung des unerlaubten Betreibens eines Eigenhandels angeordnet.

Soweit von der Orion Consulting Ltd. über die Handelsplattform www.kapitalswiss.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD´s), auf Währungspaare, Rohstoffe, Aktien offeriert, wird von der Orion Consulting Ltd. ein Eigenhandel betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Wie wir bereits berichtet hatten, hat die BaFin bereits im April 2019 der vor Handelsplattform kapitalswiss.com gewarnt.

BaFin warnt vor Handelsplattformen

Bezüglich der von der NTMT Transformatic Martekts OÜ betriebenen Handelsplattform und anderen Handelsplattformen warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei diesen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.

Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

sind mit dem Risiko von hohen Verlusten, insbesondere auch dem Risiko des Totalverlustes verbunden.

Über derartige Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit auf hohe Gewinne angeboten. Den Betreibern der Handelsplattformen ist aber das Angebot derartiger Anlagemöglichkeiten in Deutschland häufig nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zu äußerster Vorsicht geraten.

 Optionen für Anleger

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Soweit nach Auffassung der BaFin ein grenzüberschreitender Eigenhandel betrieben worden ist, ohne dass die Handelsplattformen über eine Erlaubnis der BaFin verfügten, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens eines Eigenhandels begründen lassen.

Im Falle eines unerlaubten Betreibens eines Eigenhandels kann nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Anleger, die Anlagen bei der Orion Consulting Ltd. abgeschlossen haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragten, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen, um das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Orion Consulting Ltd., die Gelder für Anlagen bei der Handelsplattform www.kapialswiss.com eingezahlt haben.

Stand: 05.08.2019