Hinsichtlich der Olive Tree Farmers GmbH, der Olive Tree Invest S. L. hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun darauf hingewiesen, dass sie erfahren hat, dass die „Olive Tree People Inc.“ in einem Newsletter behauptet habe, dass der von der BaFin bestellte Abwickler einer Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts durch „Umtausch“ von Rückzahlungsansprüchen in Aktien zugestimmt habe und dieser Vergleich letztlich an der Verweigerungshalt der BaFin gescheitert sei.

BaFin ordnet gegenüber Olive Tree Rückabwicklung an

Diesbezüglich hat die BaFin darauf verwiesen, dass sie der Olive Tree Framers GmbH (ehemals Oliveda GmbH), der Olive Tree Invest S. L. und deren Verantwortlichen im Jahre 2018 die Abwicklung des Einlagengeschäfts durch Rückzahlung der von Anlegern eingezahlten Geldern aufgegeben hat und dieser Bescheid auch rechtskräftig ist.

Keine Rückabwicklung durch Umtausch

Soweit Anlegern ein Umtausch der Rückzahlungsansprüche in Aktien angeboten wurden, verstößt dies gegen die Rückabwicklungsverfügung der BaFin, so die BaFin. Seitens der BaFin wurde ein derartiger „Umtausch“ nicht erlaubt.

BaFin bestellt Abwickler

Die BaFin hatte auch Ende November 2021 zur Sicherstellung der von ihr angeordneten Abwicklung durch Rückzahlung der eingezahlten Gelder einen Abwickler bestellt.

Dieser Abwickler habe den „Umtausch“ von Rückzahlungsansprüchen in Aktien zu keinem Zeitpunkt akzeptiert, so die BaFin.

Anleger sollen beim Abwickler ihre Ansprüche anmelden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Abwickler.

Gegenüber der Olive Tree Farmers GmbH, Berlin, die früher als Oliveda GmbH firmierte, der Olive Tree Invest S.L. und einem Verantwortlichen der Gesellschaften hatte die BaFin nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.

Nach den Erkenntnissen der BaFin haben die Gesellschaften auf Basis des Abschlusses von Kauf- und Pacht- / Rückkaufverträgen Einlagen des Publikums angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren.

Dadurch wurde nach Meinung der BaFin ein Einlagengeschäft betrieben, ohne dass die Gesellschaften über eine Erlaubnis der BaFin verfügten.

Die Anordnung der BaFin ist zwischenzeitlich auch bestandskräftig.

Möglichkeiten für Anleger, die mit der Olive Tree Farmers GmbH / Olive Tree Invest S.L. einen Kauf- und Pacht- / Rückkaufverträge abgeschlossen haben

Wie wir bereits berichtet hatten, hatte die Olive Tree Farmers GmbH, früher Oliveda GmbH Anlegern den Erwerb von Olivenbäumen im Rahmen sog. Kauf-, Pacht- / Rückkaufverträge angeboten.

Danach haben Anleger Kapital für den Erwerb von Olivenbäumen zur Verfügung gestellt, wobei sie die Olivenbäume gegen Zahlung einer Pacht rückverpachtet haben. Außerdem wurde bei bestimmten Vertragsvarianten auch Anleger das Recht eingeräumt, Olivenbäume bzw. Olivenhaine nach Ablauf des Pachtvertrages an die Olive Tree Farmers GmbH zurück zu verkaufen.

Soweit nach Auffassung der BaFin ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben worden ist, besteht für Anleger die Möglichkeit, dass sich ein Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft oder Verantwortliche durchsetzen lässt.

Denn nach der Rechtsprechung haften auch Verantwortliche von Gesellschaften, die ohne Erlaubnis der BaFin ein Einlagengeschäft betreiben gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG auf Schadensersatz.

Allerdings haben Anleger verschiedenste Verträge mit verschiedenen Gesellschaften der Oliveda-Gruppe abgeschlossen.

So bot auch bereits vor der Olive Tree Farmers GmbH die Oliveda Switzerland AG Anlegern den Kauf von Olivenbäumen in Spanien an und es war dabei ein Rückverkauf der Olivenbäume an die Oliveda Switzerland AG nach Ablauf eines Mietvertrages vorgesehen. Später wurden dann auch Verträge mit der Olive Tree Farmers GmbH, ehemals Oliveda GmbH, bzw. der Olive Tree Invest S.L. abgeschlossen. Zum Schluss wurde Anlegern z. B. auch noch angeboten, im Tausch gegen die Olivenbäume Aktien der Oliveda International Inc. Es muss daher in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Tatbestand eines unerlaubten Einlagengeschäftes erfüllt ist.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger, die Verträge mit der Olive Tree Farmers GmbH / Olive Tree Invest S.L. oder auch anderen Gesellschaften der Oliverda-Gruppe, wie etwa der Oliveda GmbH, abgeschlossen haben.

04.08.2022